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Definition
Pflegegrad 5 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Sie erhalten Pflegegrad 5 wenn Ihr Pflegegutachten mindestens 90 Punkte feststellt. Mit Pflegegrad 5 können Sie alle Pflegeleistungen beanspruchen.
Die Pflegebegutachtung beurteilt das Maß der Selbstständigkeit einer Person. Früher spielte der Aufwand für die Pflege eine entscheidende Rolle, seit 2017 nicht mehr. Das Gutachten ist die wichtigste Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über einen Pflegegrad.
Voraussetzungen
Einen Antrag auf Höherstufung müssen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Diese beauftragt dann einen Pflegegutachter, der bei Ihnen ein aktuelles Pflegegutachten nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ erstellt.
Das Pflegegutachten vergibt bis zu 100 Punkte für die Beeinträchtigung Ihrer Selbständigkeit. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Themenfeldern zusammen. Sonderregelungen gelten bei der Kinderpflege und bei einer besonderen Bedarfskonstellation.
Leistungen
Menschen mit Pflegegrad 5 sind ständig auf intensive Pflege und Betreuung angewiesen. Um das zu leisten, brauchen Sie die größtmögliche Unterstützung der Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen unter den jeweiligen Voraussetzungen alle Pflegeleistungen in vollem Umfang zur Verfügung. (3)
Im Vergleich zu Pflegegrad 2, 3 oder 4 haben Sie jetzt höhere Ansprüche beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Tages- und Nachtpflege sowie bei den Leistungen für die stationäre Pflege, also das Pflegeheim. Alle anderen Leistungen bleiben unverändert.
Überblick zu den Pflegeleistungen
Pflegeleistung | Anspruch mit Pflegegrad 5
Pflegegeld 947 Euro monatlich
Pflegesachleistungen 2.200 Euro monatlich
Verhinderungspflege 1.612 Euro jährlich
Kurzzeitpflege 1.774 Euro jährlich
Entlastungsbetrag 125 Euro monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.995 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 Euro monatlich
Technische Pflegehilfsmittel Ja
Hausnotruf bis zu 25,50 Euro monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
Pflegeberatung und Beratungseinsatz Ja
Pflegekurse für Angehörige Ja
Pflegeunterstützungsgeld Ja
Wohngruppenzuschuss 214 Euro monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis zu 50 Euro monatlich
Vollstationäre Pflege im Heim 2.005 Euro monatlich
Stationäre Pflege
Bei allen Pflegegraden überwiegt die häusliche Pflege gegenüber der stationären Pflege. So auch bei Pflegegrad 5 – allerdings ist der Unterschied hier am geringsten. (4) Das ist nicht verwunderlich, denn Pflegegrad 5 stellt höchste Anforderungen an die Pflege und Betreuung.
Die Pflegeversicherung stellt bei Pflegegrad 5 pro Monat 2.005 Euro für die stationäre Pflege. Für Ihren Eigenanteil ist das jedoch nicht ausschlaggebend, denn der ist vom Pflegegrad unabhängig immer gleich hoch. Dahinter steht der „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE).
Die Pflegeheimkosten für Sie setzen sich zusammen aus dem Eigenanteil an den Pflegekosten sowie den Kosten für Unterkunft & Verpflegung (Hotelkosten) und den Kosten für Erhalt und Entwicklung der Einrichtung (Investitionskosten). Die Gesamtkosten sind je nach Pflegeheim unterschiedlich.
Häusliche Pflege
Pflege zuhause bei Pflegegrad 5 – wie ist das überhaupt möglich? Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Aber ohne gute Organisation, fachkundige Unterstützung und die passenden Pflegeleistungen geht es meistens nicht.
Besonders wichtig ist dabei, dass Pflegende sich selbst nicht zu viel zumuten. Entlastungsangebote, regelmäßige Auszeiten und andere Hilfsleistungen sind kein Luxus, sondern absolut notwendig. Das gilt für die häusliche Pflege allgemein, aber ganz besonders bei Pflegegrad 5.
Pflegegeld
Organisieren Sie die Pflege zuhause selbst, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Bei Pflegegrad 5 beträgt dies 947 Euro pro Monat, die Ihnen zur freien Verfügung stehen. Wenn Sie gleichzeitig Pflegesachleistungen beanspruchen verringert sich Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig.
Für das Pflegegeld sind keine Kostennachweise erforderlich. Allerdings müssen Sie mit Pflegegrad 5 vierteljährlich an einem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 teilnehmen. Bei diesen kostenlosen Beratungsterminen können Sie all Ihre individuellen Fragen zum Thema Pflege stellen.
Pflegesachleistungen
Mit Pflegesachleistungen finanzieren Sie professionelle Pflegekräfte, die mit ihren Diensten die häusliche Pflege unterstützen. Wenn Sie das wünschen, rechnet der entsprechende Pflegedienst sogar direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.
Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen 2.200 Euro pro Monat zur Verfügung. Bedenken Sie aber, dass Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig gekürzt wird, wenn Sie Pflegesachleistungen beanspruchen.
Kombinationsleistung
Mit der Kombinationsleistung können Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld anteilig in Anspruch nehmen. Zum Beispiel könnten Sie 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen beanspruchen und gleichzeitig 25 Prozent des vollen Pflegegelds erhalten.
Das Verhältnis von Geld- zu Sachleistungen können Sie nach Ihren Bedürfnissen selbst festlegen. Die Kombinationsleistung ist besonders sinnvoll, wenn Sie nur teilweise Pflegesachleistungen benötigen. Bei regelmäßiger Nutzung verbrauchen Sie schnell den Gesamtbetrag der Sachleistungen.
Verhinderungspflege
Auch als Pflegeperson haben Sie manchmal Termine, sind krank oder fahren in den Urlaub. In solchen Fällen können Sie über die Verhinderungspflege eine stundenweise oder tageweise Vertretung finanzieren. Das geht für insgesamt bis zu 42 Tage oder 6 Wochen pro Kalenderjahr.
Dafür stehen 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit können Sie Privatpersonen ein Entgelt zukommen lassen oder einen ambulanten Pflegedienst als Vertretung bezahlen. Ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege können Sie teilweise für Verhinderungspflege verwenden.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege finanziert eine vorübergehende stationäre Versorgung für Personen, die ansonsten zuhause gepflegt werden. Das kann zum Beispiel nötig werden, wenn sich der Gesundheitszustand vorübergehend verschlechtert.
Der Höchstbetrag für die Kurzzeitpflege liegt bei 1.774 Euro pro Jahr und die Höchstdauer bei 56 Tagen (acht Wochen). Ungenutzte Mittel können Sie teilweise auch für die Verhinderungspflege verwenden. Das ist auch umgekehrt möglich.
Weitere Leistungen
Bei Pflegegrad 5 sollten Sie keine Pflegeleistung ungenutzt lassen, die in Ihrer Situation Entlastung verspricht oder die pflegerische Versorgung verbessert. Dabei können Ihnen neben den bereits genannten auch weitere Pflegeleistungen helfen.
Weitere Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5:
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende
Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Sozialversicherungsbeiträge für Pflegende. Die Bedingungen für die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung unterscheiden sich. Weitere Infos finden Sie im Ratgeber für pflegende Angehörige.
Lebenserwartung
Viele Menschen mit Pflegegrad 5 müssen sich damit auseinandersetzen, dass ihr Lebensweg unweigerlich zu Ende geht. Zwar kann niemand genau vorhersagen, wie groß die Lebenserwartung einer Person noch ist, doch die letzte Lebensphase hat für viele jetzt begonnen.
In dieser Zeit geht es bei der Pflege und Betreuung nicht nur um eine gute Versorgung, sondern auch um eine würdevolle Gestaltung der letzten Lebensphase. Die pflegebedürftige Person, aber auch die Pflegenden müssen sich langsam an den Gedanken des Abschieds gewöhnen.
Für Pflegende ist es oft schwierig, neben der sehr aufwändigen Pflege noch Zeit, Energie und Ruhe für gemeinsame Momente und Emotionen zu finden. Doch wenn es möglich ist, sollten Sie sich die Zeit nehmen. Sonst kann der emotionale und psychologische Druck zu einer zusätzlichen Belastung werden.
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